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Energieausweis


Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Damit sollen Miet- und Kaufinteressenten eine objektive Information darüber bekommen, mit welchen Energiekosten sie voraussichtlich zu rechnen haben. Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen motivieren. Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten, dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.


Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis)?

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre erstellt.


Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis)?

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis, kurz Bedarfsausweis, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten.


Benötige ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigen Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber bei Verkauf, neuer Vermietung, neuer Verpachtung oder neuem Leasing.


Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welchen benötige ich?

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.


Für alle anderen Wohngebäude, also bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Allerdings raten Mieterbund und Verbraucherzentralen bei Wohngebäuden grundsätzlich zum Bedarfsausweis.


Was ist unter einem Wohngebäude zu verstehen?

Wohngebäude sind solche Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen bzw. die einer wohnähnlichen Nutzung (z.B. durch Kanzleien oder Arztpraxen) unterliegen. Der Nicht-Wohnanteil solcher Gebäude (z.B. durch Läden) darf bis zu 10 % betragen. So kann auch für ein Wohngebäude mit 500 m² ein Ausweis für Wohngebäude erstellt werden, selbst wenn sich im Erdgeschoss ein Laden mit 49 m² befindet.


Welche Gebäude sind von der Ausweispflicht befreit?

Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m² oder Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden, wie etwa Ferienhäuser, unterliegen nicht der Energieausweispflicht. Ebenso sind Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen hiervon ausgenommen. Auch für Gebäude wie Werkstätten, Stallungen, Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung liegt keine Ausweispflicht vor.


Wann muss ein Energieausweis ausgehängt werden?

In öffentlichen oder privaten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss ab einer bestimmten Größe ein Energieausweis für die Besucher ausgehängt werden. Dies gilt für öffentlich zugängliche Nutzflächen, die während ihrer Öffnungszeiten von einer großen Anzahl von Menschen aufgesucht werden wie Banken, Kinos oder Kaufhäuser.


Wozu brauche ich einen Energieausweis?

Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen verschiedene Angaben aus dem Energieausweis dargestellt werden. Ein Energieausweis ist zudem immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgezeigt und nach Abschluss des Vertrages (zumindest als Kopie) übergeben werden. Eigentümer, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro rechnen. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben dagegen keinen Anspruch auf einen Energieausweis.


Wie lange gelten Energieausweise?

Jeder Energieausweis gilt ab Ausstellung zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach größeren Umbauten oder Modernisierungen muss er neu erstellt werden, da sich diese Maßnahmen auf den Energiebedarf auswirken.


Können Energieausweise auch für Wohnungen erstellt werden?

Energieausweise können nur für das gesamte Gebäude und nicht für Eigentumswohnungen erstellt werden. Bei Wohn- und Geschäftshäusern kann der Energieausweis nur für den wohnwirtschaftlichen Teil ausgestellt werden.


Ich habe bereits vor dem 1. Mai 2014 einen Energieausweis erstellen lassen - benötige ich jetzt einen neuen?

Grundsätzlich verlieren alte Energieausweise, die vor dem 01.05.2014 erstellt wurden, nicht ihre Gültigkeit und müssen erst nach Ablauf der 10-Jahres-Gültigkeitsfrist ersetzt werden. Energieausweise, die jedoch vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden und nicht die Mindestangaben enthalten, sind nur noch bis zum 31. Oktober 2014 gültig! Diese Energieausweise entsprechen ab dem 31.10.2014 nicht mehr den gültigen Vorgaben und müssen ausgetauscht werden. Bei Verkauf oder Vermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen sonst Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.


Tipp: Wenn Sie Ihr Gebäude jedoch in den vergangenen drei Jahren energetisch saniert haben, empfehlen wir, einen neuen Energieausweis zu beantragen. Denn mit besseren Energiekennwerten lässt sich ein Gebäude besser vermieten oder verkaufen.

Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Sie unter: EnEV-online
Quelle Energieausweis: Immobilien Scout GmbH


Wir sind seit über 20 Jahren erfolgreich in der Finanz- und Immobilienbranche tätig.

Insgesamt mehr als 300 zufriedene Kunden in unseren drei Geschäftsbereichen.

Über 100 Objekte begleitet und abgeschlossen im Bau- und Sanierungsbereich.


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